SRH University

Visum & Aufenthaltserlaubnis

Hier findest du kompakte Informationen zur Einreise nach Deutschland, zur Beantragung oder Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis sowie zu deinen Möglichkeiten, nach dem Abschluss in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. Bitte beachte, dass die Visa- und Einreisebestimmungen je nach Herkunftsland variieren. Wir empfehlen dir daher, die Website der für dich zuständigen deutschen Botschaft oder des Konsulats zu besuchen.

Reisepass mit Stempeln, Flugtickets und einer Kamera liegen auf einem Holztisch. Eine Brille ist ebenfalls sichtbar. Die Tickets zeigen Details zu Flügen und Gate-Informationen.

Visum für Studienzwecke & Aufenthaltserlaubnis

Wenn du zum Studium nach Deutschland kommst, benötigst du möglicherweise beides:

  • Ein Visum für die Einreise nach Deutschland (abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit)
  • Eine Aufenthaltserlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland während Ihres Studiums

Wir haben alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt:

Nach deinem Abschluss hast du möglicherweise die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder zu arbeiten. Mehr Infos dazu hier:

Wir bieten dir auch Unterstützung durch unseren Visa & Residence Permit Service (VRPS) – einen speziellen Service der SRH University*

*Der VRPS bietet begrenzte Unterstützung bei der Beantragung von Visa, umfassende Hilfe bei Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung in Berlin und bei Bedarf Beratung zu Aufenthaltsgenehmigungen in anderen Städten.

Eine Person hält einen Stift und zeigt auf eine Stadtkarte, die auf einem Tisch liegt. Neben der Karte befinden sich eine Notizbuch und bunte Stifte. Eine Brille liegt ebenfalls auf dem Tisch.
Visum

Dein Visum. Dein Weg

Einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung deiner Studienreise ins Ausland ist die Beschaffung eines Visums.

Ein Visum ist eine offizielle Genehmigung, die in der Regel als Aufkleber in Ihrem Reisepass ausgestellt wird und dir die Einreise und den Aufenthalt in einem bestimmten Land erlaubt. Wenn du ein Visum für ein Studium in Deutschland benötigst, ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. 

Die Verfügbarkeit von Terminen ist je nach Botschaft unterschiedlich, und die Bearbeitungszeiten können mehrere Wochen oder sogar Monate betragen. Je früher du dich darum kümmerst, desto besser!

Lies weiter, um mehr über das Visumverfahren und darüber, wie du einen reibungslosen Übergang nach Deutschland sicherstellen kannst, zu erfahren.

Ein geöffnetes Reisepassbuch mit mehreren Stempeln, darunter ein roter Stempel und zwei blaue Stempel, die verschiedene Einreise- oder Ausreisestempel darstellen. Der Hintergrund ist unscharf und neutral.
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Blick auf die Berliner Skyline mit dem Fernsehturm, historischen Gebäuden und der Spree. Die Szene zeigt eine Mischung aus moderner und klassischer Architektur, umgeben von Wasser und Straßenverkehr.
Visum

Wer braucht ein Visum?

Wenn du vor hast, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigst du möglicherweise ein Visum.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du ein Visum benötigst, erkundige dich bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland oder im Land deines Wohnsitzes.

Deutsche Botschaften/Konsulate finden
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Ausnahmen - Wer braucht kein Visum?

Wenn du aus einem EU-Land oder einem EFTA-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) kommst, benötigst du kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Nach deiner Ankunft gelten jedoch unterschiedliche Verfahren:

  • EU, Island, Liechtenstein und Norwegen

Wenn du länger als drei Monate bleiben möchtest, musst du dich wie deutsche Studierende bei den örtlichen Behörden anmelden (Anmeldung).

  • Schweiz

Obwohl die Schweiz Teil der EFTA ist, müssen sich Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft persönlich bei der örtlichen Ausländerbehörde melden.

Die Behörde prüft, ob du Anspruch auf Freizügigkeit haben, und stellt Ihnen gegebenenfalls eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 aus.

Wenn du aus einem der folgenden Länder kommst, benötigst du für die Einreise nach Deutschland kein Visum:
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA.

Bei deiner Ankunft wird dein Reisepass jedoch in der Regel abgestempelt. Mit diesem Stempel kannst du in Deutschland leben und studieren, aber du kannst nicht arbeiten, bevor du eine Aufenthaltserlaubnis erhältst. Außerdem musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft deine Adresse anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn du bereits eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen EU-Land zum Arbeiten oder Studieren besitzt, benötigst du möglicherweise kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Du musst dich jedoch innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Informationen erhältst du bei deiner örtlichen deutschen Botschaft/deinem örtlichen deutschen Konsulat.

Visum
Ein Globus zeigt die Kontinente und Ozeane der Erde, mit einem Fokus auf Nordostasien. Der Globus ist teilweise transparent und steht in einer Umgebung mit unscharfen, farbigen Objekten im Hintergrund.
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Welches Visum muss ich beantragen?

Deutschland bietet verschiedene Arten von Visa an, je nach Zweck und Dauer deines Aufenthalts:

  • Schengen-Visum (Typ C): Für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage) - Tourismus, Konferenzen oder Sommerschulen.
  • Nationales Visum (Typ D): Für Studierende, die länger als drei Monate bleiben→ Erforderlich für ein Universitätsstudium.

⚠️ Achtung! Ein Schengen-Visum kann NICHT in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.

Wichtige Empfehlungen:

  • Beantrage dein nationales Visum (Typ D), sobald du den Zulassungsbescheid deiner Universität erhalten hast. Die Beantragung eines Visums kann je nach Botschaft Wochen oder sogar Monate dauern.
  • Beantrage kein Schengen-Visum, wenn du vorhast, dein Studium in Deutschland zu beginnen. Ein Schengen-Visum erlaubt nur kurze Aufenthalte und verlangt, dass du nach 90 Tagen ausreist. Du kannst damit nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten wechseln.

Schnelle Informationen zum Visum erhältst du mit dem Visa-Navigator des Auswärtigen Amts. Dieses Tool hilft dir dabei, das richtige Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finden. Beantworte einfach ein paar Fragen zu deinem Einreisezweck, und du erhältst klare Hinweise zum erforderlichen Visum, zum Antragsverfahren und dazu, wo du es beantragen kannst.

Visum

Wie bewerbe ich mich und welche Unterlagen benötige ich?

Um ein deutsches Studienvisum zu beantragen, musst du deinen Antrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Konsulat in deinem Wohnsitzland einreichen. Viele deutsche Auslandsvertretungen nutzen mittlerweile das Konsularische Service Portal (CSP), auch bekannt als Auslandsportal – eine digitale Plattform, über die du deinen Visumantrag online ausfüllen kannst.

Neues Visumantragssystem - Konsularisches Serviceportal (CSP):

Viele deutsche Botschaften/Konsulate bieten jetzt ein neues Online-Visumantragssystem an, das Consular Service Portal (CSP). Dieses System vereinfacht das Verfahren, ist aber nur bei ausgewählten Botschaften verfügbar. Prüfe HIER, ob deine deutsche Botschaft/dein deutsches Konsulat CSP unterstützt.

Visumantragsverfahren:

Die erforderlichen Dokumente für ein Studentenvisum sind im Allgemeinen weltweit gleich. Informiere dich jedoch immer auf der Website der deutschen Botschaft/des deutschen Konsulats, bei der/dem du einen Antrag stellen möchtest, um sicherzustellen, dass du über die neuesten Informationen verfügst.

Einige der grundlegenden Dokumente, die für deinen Visumantrag benötigt werden:

  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • Reisepass
  • Bewerbungsformular
  • Biometrisches Foto
  • Krankenkasse
  • Annahmeschreiben der SRH Hochschule
  • Frühere Bildungsergebnisse (Abitur, Bachelor-Diplom usw.)
  • Nachweis des finanziellen Unterhalts (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung usw.)

⚠️ Wichtig: Die Visabestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Informiere dich daher immer auf der Website der deutschen Botschaft/des deutschen Konsulats vor Ort über die genauen Einzelheiten.

Eine alte Kamera, ein Reisepass der Vereinigten Staaten, eine gelbe Mappe und verschiedene Gegenstände liegen auf einer Weltkarte. Einige Blätter und eine Kompassnadel sind ebenfalls sichtbar, was auf das Thema Reisen hinweist.

Befolge diese Schritte, um dein Visum über das Consular Services Portal (CSP) zu beantragen:

1. Zugriff auf das Konsularische Dienstleistungsportal (CSP)

2. Wähle die zuständige deutsche Botschaft/Konsulat

  • Welche Botschaft bzw. welches Konsulat für dich zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort und der Dauer deines Aufenthalts dort. Bitte stelle sicher, dass du die richtige deutsche Botschaft/das richtige Konsulat anhand dieser Faktoren auswählst.
  • Wenn die Möglichkeit der Online-Bewerbung bei der zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat nicht gegeben ist, musst du deinen Antrag persönlich einreichen. Weitere Einzelheiten findest du auf der offiziellen Website der jeweiligen deutschen Botschaft/des jeweiligen Konsulats.

3. Ein persönliches Benutzerkonto erstellen

4. Erforderliche Dokumente hochladen

5. Bezahle die Servicegebühr (falls zutreffend)

6. Überprüfung der Antragsunterlagen

  • Sollten Dokumente fehlen oder fehlerhaft sein, erhältst du eine Benachrichtigung mit Anweisungen von der deutschen Botschaft/Konsulat oder einem externen Dienstleister.
  • Sobald dein Antrag vollständig ist, erhältst du einen Link, über den du einen Termin bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat oder einem ausgewiesenen Dienstleistungsunternehmen vereinbaren kannst.

7.  Gehe zu deinem Termin

  • Suche zum vorgesehenen Termin die deutsche Botschaft/Konsulat oder den Dienstleister auf, um:
  • Fingerabdrücke abzugeben
  • Die Visumantragsgebühr zu bezahlen
  • Originaldokumente vorzulegen (falls erforderlich)

8. Verfolgen Sie Ihre Bewerbung

Visum

Q&A

Dein Visum kann bis zu 12 Monate gültig sein. Wenn du über die Gültigkeitsdauer deines Visums hinaus in Deutschland bleiben möchtest, musst du mindestens 12-10 Wochen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis (zum Studium) beantragen.

Ja, du kannst deine unmittelbare Familie (Ehepartner*in und/oder Kinder) mitbringen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft/Ihrem örtlichen deutschen Konsulat.

Ja, du kannst mit deinem Visum arbeiten. Nach § 16b Absatz 3 des deutschen Aufenthaltsgesetzes darfst du 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) in einer Teilzeitbeschäftigung oder in einem Studentenjob arbeiten. Als Student kannst du NICHT in einer Vollzeitstelle arbeiten. Du kannst nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du deine Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche erhöhen.

Als internationale*r Studierende*r mit einem nationalen Visum des Typs D hast du das Recht auf:

  • Leben, studieren und arbeiten in Deutschland unter studentischen Arbeitsbedingungen
  • Reisen innerhalb des Schengen-Raums (bis zu 90 Tage)
  • Freie Reise und Wiedereinreise nach Deutschland innerhalb der Gültigkeitsdauer deines Visums
  • Anmeldung einer Wohnung und Eröffnung eines Bankkontos
  • Verlängerung deines Aufenthalts durch Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn du dein Arbeitslimit überschreitest, musst du eine Genehmigung bei deiner zuständigen Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Unerlaubte Mehrarbeit kann zu Visumverletzungen und rechtlichen Konsequenzen führen.22

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht dir den Aufenthalt in Deutschland über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus. Du solltest deinen Antrag etwa 12 bis 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit deines Visums einreichen. Wenn du ohne Visum eingereist bist oder dein Visum nur 90 Tage (3 Monate) gültig ist, solltest du den Antrag so bald wie möglich stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Aufenthaltstitel

Was ist das?

Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine offizielle Genehmigung, die von den örtlichen Einwanderungsbehörden ausgestellt wird. Sie ermöglicht es dir, über die Gültigkeitsdauer deines nationalen Visums (Typ D) hinaus in Deutschland zu leben, zu studieren und zu arbeiten.

Es handelt sich dabei nicht um eine Verlängerung deines Visums, sondern um einen separaten Aufenthaltstitel gemäß dem deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Du musst sie innerhalb der Gültigkeitsdauer deines Visums beantragen oder vor Ablauf der Gültigkeit deiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis verlängern, wenn du länger in Deutschland bleiben möchtest.

Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und länger bleiben möchtest, musst du vor Ablauf deiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen. 

Wenn sich die Bedingungen deines Aufenthalts ändern , musst du deine Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen informieren. Möglicherweise ist eine neue Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Zwei Personen stehen mit dem Rücken zur Kamera und zeigen mit beiden Händen das Peace-Zeichen. Im Hintergrund ist die Golden Gate Bridge und ein bewölkter Himmel zu sehen.

Wer braucht eine Aufenthaltstitel?

Wichtige Hinweise:

  • Dein Aufenthaltstitel ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reisepass gültig.
  • Deine Aufenthaltsgenehmigung muss von der Einwanderungsbehörde der Stadt ausgestellt werden, in der du deinen Wohnsitz angemeldet haben.
  • Weitere Informationen findest du im "Student Welcome Guide", den du zusammen mit deinen Unterlagen von der Botschaft/dem Konsulat erhältst.

Du brauchst keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Allerdings musst du deinen Wohnsitz so schnell wie möglich in der Stadt, in der du lebst, anmelden.

Du musst 12-10 Wochen vor Ablauf deines Visums eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Nimm dir nach deiner Ankunft Zeit, um wichtige Dinge wie Krankenversicherung, Anmeldung und Bankkonto zu regeln, bevor du den Antrag stellst.

Wenn dein Heimatland eine visumfreie Einreise nach Deutschland erlaubt (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA), musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Achte auf den Einreisestempel in deinem Reisepass oder Flugticket, um die Frist zu überprüfen.

Schweizer Staatsbürger*innen müssen innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland eine "Aufenthaltserlaubnis - Schweiz" beantragen.

Wie und wo erhalte ich meine Aufenthaltsgenehmigung?

Deine Aufenthaltserlaubnis kann nur von der Ausländerbehörde in der Stadt ausgestellt werden, in der du deinen Wohnsitz angemeldet hast, unabhängig davon, wo du studierst.

Wenn du zum Beispiel in Berlin studierst, dein Wohnsitz aber in Potsdam gemeldet ist, musst du deine Aufenthaltserlaubnis in Potsdam beantragen.

👉 Klicke HIER, um deine zuständige Ausländerbehörde zu finden.

Erforderliche Dokumente

Bereite die folgenden Unterlagen für Ihre Bewerbung vor:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Visum (falls zutreffend)
  • Ankunftsstempel oder Flugticket
  • Immatrikulationsbescheinigung (Bestätigung der Einschreibung)
  • Nachweis über die Zahlung der Studiengebühren
  • Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Sperrkonto, Stipendium oder Sponsorenbrief)
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Biometrisches Passfoto
  • Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes

Einreichung & Bearbeitung

  • Reiche deinen Antrag online oder in Person (je nach Einwanderungsbehörde) ein.
  • Bezahle die Anmeldegebühr (in der Regel etwa 100 € für Studenten).
  • Warte auf deinen Termin und die Entscheidung.
  • Bearbeitungszeit: 4 bis 12 Wochen, je nach Standort.

📌 Hier findest du stadtspezifische Informationen zur Bewerbung an den SRH Hochschulstandorten! Scanne den QR-Code oder klicke HIER, um zu unserer Linktr.ee mit direkten Links zu den jeweiligen Einwanderungsbüros zu gelangen.

(Hinweis: Einige Websites sind nur auf Deutsch verfügbar; nutze bei Bedarf einen Übersetzungsdienst).

Aufenthaltserlaubnis

Q&A

Ein nationales Visum des Typs D erlaubt dir zunächst die Einreise ins Land, gilt aber in der Regel nicht für das gesamte Studium. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dir, über die Gültigkeitsdauer deines Visums hinaus in Deutschland zu leben, zu studieren und zu arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis ist KEINE Visumsverlängerung, da sie unterschiedliche Vorteile bietet und unterschiedliche Antragsverfahren hat, die von unterschiedlichen Rechtspersonen durchgeführt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 2 Jahre oder für die gesamte Studienzeit ausgestellt. Dies hängt von deiner zuständigen Einwanderungsbehörde ab. Klicke HIER, um die Einwanderungsbehörde für die Stadt zu finden, in der du angemeldet bist.

Der beste Zeitpunkt für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist etwa 1 bis 12 Wochen vor Ablauf deines Visums oder innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland, wenn du ohne Visum nach Deutschland eingereist bist. Bitte besuche die Website der zuständigen Einwanderungsbehörde, um die notwendigen Dokumente und das Verfahren hierfür zu finden. Klicke HIER für unseren Linktree, wenn du in einer der Städte eingeschrieben bist, in denen wir eine SRH Hochschule haben, oder klicke HIER, um herauszufinden, welche Einwanderungsbehörde für die Stadt, in der du angemeldet bist, zuständig ist.

Ja, du kannst mit deiner Aufenthaltserlaubnis arbeiten. Nach § 16b Absatz 3 des deutschen Aufenthaltsgesetzes darfst du in einem Kalenderjahr (Januar bis Dezember) 140 volle Tage oder 280 halbe Tage in einer Teilzeitbeschäftigung oder einem Studentenjob arbeiten. Als Student darfst du NICHT in einer Vollzeitstelle arbeiten. Du kannst nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du deine Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche erhöhen.

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis kostet einheitlich in ganz Deutschland 100 EUR.

Solange dein Aufenthaltstitel gültig ist, kannst du frei in und aus Deutschland reisen. 


Deine Aufenthaltserlaubnis ist KEIN Ausweis, bitte führe auch immer deinen Reisepass mit sich, wenn du außerhalb Deutschlands reist. Eine Kopie deines Reisepasses ist ausreichend, wenn du dich innerhalb der deutschen Grenze aufhältst.


Du darfst dich nicht länger als 179 Tage (6 Monate) außerhalb Deutschlands aufhalten, sonst wird deine Aufenthaltserlaubnis automatisch ungültig. 


Du darfst nur bis zu 90 Tage im Schengen-Raum reisen und dich dort aufhalten (klicke HIER, um zu erfahren, welche Länder zum Schengen-Raum gehören). Kehre bitte vor Ablauf der 90 Tage nach Deutschland zurück, um den Zähler zurückzusetzen. Wenn du länger als 90 Tage in einem EU-Land studieren oder arbeiten willst, musst du ein Visum beantragen.

Wenn du noch studierst ( ein Semester oder mehr) und deine Aufenthaltserlaubnis fast abgelaufen ist, musst du eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für diesen Antrag benötigst du ein Dokument mit einer Studienprognose und dein Transcript of records. Weitere Informationen zu diesem Verfahren findest auf der Website der zuständigen Einwanderungsbehörde.

Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, musst du eine Arbeitserlaubnis beantragen (nur wenn du weiterhin in Deutschland leben und nach einem Arbeitsplatz suchen willst). Die Arbeitserlaubnis gilt für 18 Monate ab dem Datum deiner letzten Prüfung und erlaubt es dir, während der Arbeitssuche zu arbeiten, d. h. du kannst jede bezahlte Stelle annehmen (Minijob, Teilzeit, Vollzeit), bis du eine Vollzeitstelle findest, die mit deinem Studiengang zusammenhängt und dir zusagt. 

 
Sobald du die für dich passende Stelle gefunden hast, musst du 12 Wochen vor Ablauf deiner Arbeitssuchendenerlaubnis eine Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU (je nach Gehalt) beantragen.

Ja, du kannst deine Familie mit einem Visum zur Familienzusammenführung nachholen, aber du musst einen Wohnsitz finden, der für die Familie, die du mitbringst, geeignet ist, und den Mindestbetrag von 11.904 EUR auf einem Sperrkonto pro Erwachsenen, den du mitbringen willst, und einen Mindestbetrag von 8000 EUR für jedes Kind haben.  Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen deutschen Botschaft/Ihres örtlichen deutschen Konsulats.

Wenn du deine Aufenthaltsgenehmigung oder deinen Reisepass verloren haben, müssen Sie eine polizeiliche Anzeige erstatten und eine neue Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Einen neuen Reisepass kannst du bei der Botschaft deines Landes in Deutschland beantragen. Reise nicht außerhalb Deutschlands, wenn du deine Aufenthaltserlaubnis verloren hast.

Du kannst dein Studienprogramm innerhalb der ersten 3 Semestern des Studiums ändern, musst aber bei der zuständigen Einwanderungsbehörde erklären, warum du es ändern möchtest.

Aufenthaltsgenehmigung nach Abschluss des Studiums

Aufenthaltsgenehmigung nach Abschluss des Studiums

Nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums in Deutschland kannst du eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, um zu bleiben und deine berufliche Laufbahn zu beginnen. Die gängigsten Optionen sind:

1. Arbeitsuchendenbewilligung

Wenn du noch kein qualifiziertes Stellenangebot hast, kannst du eine Arbeitsuchendenbewilligung beantragen.

Wichtige Fakten:

  • Warte nicht, bis deine Aufenthaltserlaubnis für Studierende abläuft – beantrage die Genehmigung so früh wie möglich nach Abschluss deines Studiums.
  • Die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuchende gilt in der Regel ab dem Datum Ihrer letzten Prüfung.
  • Bis zu 18 Monate gültig.
  • Sie ermöglicht es dir, in Deutschland zu bleiben und eine Stelle zu suchen, die deinem Studienfach entspricht.
  • Während dieser Zeit kannst du in Teilzeit oder in Studentenjobs arbeiten, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

 

 

2. Arbeitserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit)

Wenn du bereits ein qualifiziertes Stellenangebot von einem deutschen Arbeitgeber hast, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Wichtige Fakten:

 

  • Es kann sich um jede qualifizierte/fachliche Tätigkeit handeln.
  • Wenn das Stellenangebot deiner akademischen Qualifikation entspricht, sind die Chancen auf eine Genehmigung deutlich höher.
  • Du benötigst einen gültigen Arbeitsvertrag und einen anerkannten Abschluss.

 

Arten von deutschen Arbeitsgenehmigungen:

  • § 18a – Fachkraft mit Berufsausbildung
  • § 18b – Fachkraft mit akademischem Abschluss (typischerweise erste Wahl)
  • § 18d – Forscher
  • § 18g – Blaue Karte EU (wenn die Gehaltsgrenze erreicht ist)
  • § 19c – Sonstige Beschäftigungszwecke (z. B. IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss, Tätigkeiten im öffentlichen Dienst)
  • § 21 (1 oder 2a) – Selbstständige Tätigkeit (z. B. Gründung eines Start-ups)
  • § 21 (5) – Freiberufliche Tätigkeit (z. B. Design, Schreiben, IT-Beratung)

Der Visa & Residence Permit Service (VRPS)

Wer sind wir?

VRPS ist Teil des International Office der SRH University. Wir haben unseren Sitz in Berlin und sind spezialisiert auf Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und allgemeine Einwanderungsangelegenheiten für internationale Studierende und Mitarbeitende.

📌 Wichtiger Hinweis: Wir sind keine Jurist*innen. Unsere Beratung basiert auf Ausbildung, Fachwissen, Erfahrung und Kenntnis der deutschen Einwanderungsgesetze und der Aufenthaltsverordnung, aber wir sind keine Anwält*innen für Einwanderungsrecht.

Dein Kontakt zu uns

Hast du Fragen oder benötigst weitere Informationen? Unser Team im VRPS ist jederzeit für dich da und berät dich gerne persönlich oder per E-Mail: [email protected].

VRPS

Was bieten wir an?

Visumunterstützung (eingeschränkt)
Als Universität

  • können wir für Antragsteller keine Termine für Visumanträge bei der Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren.
  • Wir können die Botschaft oder das Konsulat nicht kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren (auch nicht in dringenden Fällen).
  • Wir können die Visumantragsunterlagen nicht überprüfen oder begutachten.
  • Wir können keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Erteilung eines Visums nehmen.

VRPS kann jedoch in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit Visa Unterstützung leisten (vorbehaltlich der Kapazitäten):

  • Du hast bereits ein Visum beantragt und deinen Termin wahrgenommen UND
  • Du hast dein Visum mindestens einen Monat vor Semesterbeginn noch nicht erhalten.

Ansprechpartner für Fragen zum Visum

  • APS- oder N-Verfahren → wende dich an unser Zulassungsteam: [email protected]
  • Wenn deine Visumsablehnung endgültig ist (keine Berufung/erneute Beantragung möglich) → informiere [email protected] für weitere Hinweise.


Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Wir unterstützen Studierende und Mitarbeiter, die offiziell in Berlin gemeldet sind (Anmeldung), bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.
  • Das Aufenthaltsrecht ist in ganz Deutschland gleich, aber die Verwaltungsverfahren unterscheiden sich je nach Stadt.


Unterstützung für alle Standorte der SRH Hochschule

  • Wir bieten Studierenden und Mitarbeitern aller SRH-Standorte begrenzte Beratungsunterstützung.
  • Allgemeine Beratung zu Themen/Fragen rund um Visa, Aufenthalt und Einwanderung
  • Fallbezogene Beratung zu allen Aufenthaltsgenehmigungskategorien

🎓 Für Studierende in Berlin

Wir bieten Unterstützung für folgende Anträge:

  • Erste Aufenthaltsgenehmigung (zu Studienzwecken)
  • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke
  • Arbeitsgenehmigung für Arbeitssuchende nach erfolgreichem Abschluss des Studiums (JSP)
  • Wechsel des Studiengangs
  • Arbeitserlaubnis und Blaue Karte EU (fallabhängig)
  • Freischaffende oder selbstständige Tätigkeit (fallabhängig)
  • Familienzusammenführung und Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder)
  • Übertragung des Studentenstatus innerhalb Deutschlands oder der EU/des Schengen-Raums
  • Austauschstudium (EU-Mobilität – BAMF MoNa)
  • Verlorene oder gestohlene Visa/Aufenthaltsgenehmigungen
  • Grenzübertrittsbescheinigungen und Laissez-passer (Ersatz für Reisepässe)
  • Bescheinigungen gemäß § 51 Abs. 4 AufenthG (z. B. Wehrdienst, Krankheit, Schwangerschaft) – längere Aufenthalte von mehr als 179 Tagen außerhalb Deutschlands
  • Sonstige einwanderungsbezogene Angelegenheiten

Für Mitarbeiter in Berlin

Wir unterstützen SRH-Mitarbeiter bei*:

  • Arbeitsgenehmigungen (alle Arten), Blaue Karte EU, Forschungsgenehmigung
  • Genehmigungen zur Familienzusammenführung
  • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen (Deutschland & EU)
  • Beratung zur Einbürgerung in Deutschland (nur nach Terminvereinbarung)
  • Unterstützung bei verlorenen oder gestohlenen Dokumenten
  • Sonstige Themen im Zusammenhang mit der Einwanderung nach Deutschland/in die EU

* Alle oben aufgeführten Dienstleistungen unterliegen der Verfügbarkeit.

Ihre Rechte und Pflichten!

Verlasse dich nicht auf Ratschläge von Freunden oder Verwandten. Für genaue Informationen wende dich bitte an deine örtliche Ausländerbehörde oder den Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsdienst (VRPS).

  • Du bist selbst dafür verantwortlich, deinen rechtlichen Status in Deutschland aufrechtzuerhalten.
  • Überprüfe immer das Ablaufdatum deines Reisepasses und deiner Aufenthaltsgenehmigung/deines Visums.
  • Beantrage oder verlängere rechtzeitig das richtige Visum/den richtigen Aufenthaltstitel.
  • Verlasse dich nicht auf Ratschläge von Freunden oder Verwandten. Für genaue Informationen wende dich bitte an deine örtliche Ausländerbehörde oder den Visa & Residence Permit Service (VRPS).

Herzlich willkommen in Deutschland!

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