SRH University

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Willkommen in Deutschland! Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum und deine Aufenthaltserlaubnis. Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zusammengestellt!

Willkommen in Deutschland

Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum.

Stelle deinen Antrag so früh wie möglich, denn es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis Du einen Termin für die Bewerbung bekommst, das ist je nach Botschaft sehr unterschiedlich. Auch die Bearbeitungszeit für Deinen Antrag kann mehrere Monate dauern. Je früher Du Dich darum kümmern kannst, desto besser.

Wer benötigt ein Visum?

Eigentlich alle, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die du auf der rechten Seite findest. 

Wenn Du nicht ganz sicher bist, ob Du ein Visum brauchst dann erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland bzw. in dem Land, in dem Du lebst, ob Du ein Einreisevisum brauchst oder nicht.

Bist Du aus einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen) – dann brauchst Du kein Visum. Wenn Du länger als drei Monate in Deutschland leben möchtest, musst Du Dich nur anmelden als Einwohner oder Einwohnerin in der Stadt, in der Du leben wirst (siehe hierzu die Infos zur Anmeldung). Auch deutsche Studierende müssen sich anmelden, also entweder bei ihren Eltern oder eben in der neuen Wohnung.

Bist Du aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, Schweiz, USA oder der Schweiz – auch dann brauchst Du kein Visum zu beantragen, aber Du bekommst bei der Einreise einen Stempel in Deinen Pass, der ein Visum ist.

Du musst Dich ebenfalls anmelden in Deiner neuen Wohnung und Du beantragst innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch wenn du bereits in einem EU-Staat studierst und dort zu beginn des Studiums eingereist bist, brauchst du wahrscheinlich ein Visum, um in Deutschland weiterstudieren zu können. Wenn Du schon länger in dem EU-Staat lebst, dann wahrscheinlich nicht. Bitte erkundige Dich daher auf der Webseite des Deutschen Botschaft oder frage dort nach. Frage möglichst frühzeitig bzw. beantrage gegebenenfalls das Visum so früh wie möglich aufgrund langer Wartezeiten.

Welches Visum muss ich beantragen?

Bitte beantrage ein nationales Visum für Studienzwecke (D-Visum), wenn du für mindestens ein Semester (6 Monate) an der SRH University studieren möchtest. Es gibt auch ein Visum zur Studienbewerbung oder ein Visum zum Spracherwerb; wenn Du bei uns zugelassen wurdest, dann bewirb Dich für das Visum zu Studienzwecken.

Du kannst für die Einreise zum Studienbeginn kein Schengenvisum beantragen, das ist nur für touristische Zwecke oder Short Courses (Summer School und ähnliches) möglich. Ein Schengenvisum wird in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Wenn Du ein Schengenvisum beantragt hast, dann kannst Du zwar einreisen, musst aber innerhalb von 90 Tagen wieder ausreisen und musst dann 90 Tage warten, bis Du ein neues beantragen kannst. Es gibt Situationen, in denen das eine vorläufige Lösung ist, aber Du müsstest trotzdem ein Visum zu Studienzwecken beantragen.

Welche Dokumente benötige ich für mein Visum?

Die Unterlagen, die Du für das Visum zu Studienzwecken brauchst, sind fast überall die gleichen; je nach Land, sind die Unterlagen vielleicht ein bisschen anders gestaltet oder Du brauchst zusätzliche Papiere. Darum besuche die Webseite der Deutschen Botschaft, bei der Du das Visum beantragen wirst, um sicherzustellen, dass Du alle Informationen hast.

Die typischen Unterlagen sind die folgenden:

  • Zulassungsbescheid der SRH
  • einen gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten
  • ein aktuelles Passfoto (beachte, ob es spezielle Anforderungen gibt an das Foto, z.B. heller Hintergrund oder ähnliches)
  • ein Nachweis über deine Finanzierung, am besten ein Sperrkonto, Stipendienbescheinigung oder ähnliches, sowie
  • einige weitere Bewerbungsunterlagen, z.B. Reiseversicherung oder schon eine deutsche Krankenversicherung.

Fragen & Antworten

Ja. Bitte stelle sicher, dass Du ein gültiges Einreisevisum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis hast. Wenn Du ein Visum hast, dann beantragst Du sechs bis vier Wochen vor Ablauf Deines Visums eine Aufenthaltserlaubnis; unser Residence Permit Service berät Dich gerne dazu.

Für Studierende, die ihre Familie mitnehmen möchten, gibt es leider kaum Informationen auf den Webseiten der deutschen Botschaften. Frage direkt dort nach, das ist das sicherste, weil sich die Anforderungen je nach Land unterscheiden können.
Manchmal kannst Du auf dem Antrag für das Visum zu Studienzwecken für Dich selbst, auch mitreisende Familienmitglieder eintragen.

Auf jeden Fall wirst Du diverse Unterlagen Deiner Familienmitglieder brauchen, z.B. Reisepässe, Passfotos, evtl. Geburtsurkunde Deiner Kinder, Heiratsurkunde und ähnliches. Meist brauchst Du das Original, eine beglaubigte Kopie und eine offizielle Übersetzung ins Deutsche; manchmal reicht eine englische Übersetzung, erfrage das bitte.

Wichtig ist, dass Du genügend Geld nachweisen pro Person, die mit Dir mitreist, damit sichergestellt ist, dass Ihr finanziell abgesichert seid. Am einfachsten ist es, einen entsprechenden Betrag auf das Sperrkonto einzuzahlen.

Wenn Du später in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragst, dann beantragst Du die Aufenthaltserlaubnis für Deine Familienmitglieder gleich mit. Auch dafür brauchst Du wieder alle Unterlagen in der deutschen Übersetzung für jedes Familienmitglied. Meist sind das dieselben Papiere, die Du für das Visum eingereicht hast. Dazu kommen neue Unterlagen, siehe dazu unsere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis.

Meist sind es 90 oder 180 Tage, also drei bis sechs Monate. Das kommt z.B. darauf an, was für eine Krankenversicherung Du mitbringst zur Bewerbung für das Visum. Wenn Du dann schon eine Krankenversicherung aus Deutschland hast, bekommt Du meistens das Visum für sechs Monate, manchmal sogar für ein Jahr.

Egal, wie lange Dein Visum gültig ist, etwa sechs bis vor Wochen vor Ablauf des Einreisevisums für Studienzwecke beantragst Du dann eine Aufenthaltserlaubnis.

Einige Studierende, insbesondere Exchange/Study Abroad Students erhalten oft ein Visum zu Studienzwecken für bis zu 12 Monaten. Wenn Ihr innerhalb dieses Zeitraumes wieder ausreist, dann braucht Ihr keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wer länger bleiben möchte als ursprünglich geplant, also zwei Semester statt einem, muss dann leider doch die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn du kein Einreisevisum für Deutschland benötigst, z.B. weil Du die südkoreanische oder britische Staatsbürgerschaft hast, beantragst Du innerhalb der ersten 90 Tage nach deiner Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass, wann Dein Visum abläuft und mache Dir in Deinem Kalender eine Notiz, dass Du die entsprechenden Unterlagen sechs bis vier Wochen vor Ablauf des Einreisevisums bei der entsprechenden Stelle einreichst. Über folgendem Link findest du die Infos zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Alle Studierenden, die ein Visum zu Studienzwecken beantragen, müssen nachweisen, dass sie ihr Leben und Studium in Deutschland finanzieren können. Leider reicht ein Brief eines Sponsors, z.B. Deiner Eltern, nicht aus. Die Einzelheiten dazu findest Du auf der Webseite der Deutschen Botschaft, bei der Du Dich bewirbst.

Typischerweise werden folgende Nachweise meist problemlos akzeptiert:

  • Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern (=> das ist nicht überall so, beachte die Infos der Botschaft)
  • Bürge oder Bürgin mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Sicherheitszahlung auf ein Sperrkonto
  • Bankbürgschaft
  • Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers, z.B. DAAD, Fulbright

Wie gesagt, Visumsbestimmungen der Deutschen Botschaften können sich von Land zu Land unterscheiden, wenn es um den finanziellen Nachweis geht. In vielen Ländern ist ein Sperrkonto oft als einziger finanzieller Nachweis zugelassen. Bitte setz dich daher so früh wie möglich mit der Deutschen Botschaft in deinem Heimat- oder Studienland in Verbindung, wenn Du Fragen dazu hast.

Wir erklären dies hier etwas ausführlicher. Das ist ein Konto, auf das Du Geld einzahlst, über welches Du aber nicht frei verfügen kannst; zum Beispiel kannst Du nur einmal monatlich einen bestimmten Geldbetrag auf ein Girokonto überweisen lassen. Darum dient es als Sicherheit für Dritte, zum Bespiel für die Deutsche Botschaft, wenn Du ein Visum beantragst, oder für die Ausländerbehörde in Deutschland, bei der Du später die Aufenthaltserlaubnis beantragst.

Bevor Du also ein Visum oder zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst, überweist Du einen bestimmten Betrag auf das Sperrkonto und zeigst damit, dass Du Dein Leben und Studium in Deutschland finanzieren kannst. Der deutsche Staat möchte damit verhindern, dass Studierende finanziell in Not geraten und staatliche Unterstützung beantragen müssen.

Darum zahlst Du schon zur Bewerbung um das Visum zu Studienzwecken den gesamten Betrag für ein Jahr ein bzw. weniger, wenn Du schon weißt, dass Du weniger als zwölf Monate in Deutschland bleiben wirst.

Wenn Du später die Aufenthaltserlaubnis beantragst, dann solltest Du das Sperrkonto wieder auffüllen, damit es mindestens ein Jahr abdeckt, also mindestens XY Euro enthält. Aktuell sind das mindestens 11.208 Euro für ein Jahr; dann darfst Du maximal 934 Euro pro Monat abheben beziehungsweise abbuchen. Wenn Du mehr als den Mindestbetrag auf das Sperrkonto einzahlst, dann kannst Du darüber frei verfügen. Solltest Du früher aus Deutschland ausreisen und Du hast noch Geld auf dem Sperrkonto, erhälst Du das restliche Guthaben zurück.

Es gibt viele Banken, die diese Dienstleistung anbieten, in Deutschland und sicherlich auch in Deinem aktuellen Heimatland. Nicht alle Banken werden von den deutschen Behörden akzeptiert, aber Du findest sicherlich eine Liste mit akzeptierten Banken auf der Webseite der deutschen Botschaften. Wichtig: diese Listen sind keine Empfehlung der Deutschen Botschaft, welche Bank die beste ist, sondern eine alphabetische Auflistung.

Wichtig: prüfe unbedingt, ob das Sperrkonto in einem Paket mit anderen Leistungen angeboten wird, z.B. Reisekrankenversicherung oder Krankenversicherung. Wenn Du das nicht im Paket haben möchtest, dann achte darauf, diese Leistungen wegzuklicken.

Ja, das Landesamt sollte im gegebenen Moment informiert werden. Wenn du im 1ten oder 2ten Semester gewechselt hast, dann ist es relativ leicht es dem LEA zu erklären. Wenn du den Studiengang jedoch in den höheren Semestern entscheidest das Studium zu wechseln, dann wird es kompliziert den Wechsel zu begründen. Der Hochschulwechsel sollte sobald du in deiner neuen Universität eingeschrieben bist gemacht werden. Der Studiengangswechsel muss aber erst gemeldet werden, wenn dein Aufenthaltsdokument abläuft.

Aufenthaltserlaubnis

Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist deine Aufenthaltserlaubnis.

Deine Aufenthaltserlaubnis ist nur in Verbindung mit deinem Reisepass gültig. Läuft dein Reisepass vor der Aufenthaltsgenehmigung ab, ist deine Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn du Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis automatisch.

  • Beginne mit der Wohnungssuche und finde eine Wohnung (WG-Zimmer, Wohnung usw.). Du benötigst du eine richtige Anschrift, um deine Anmeldung abschließen zu können.
  • Besorge dir nach Einzug in deine neue Wohnung/dein neues Zimmer beim Bürgeramt einen Termin zur Anmeldung deiner Adresse. Bitte beachte, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzugstermin erfolgen muss.
  • Vergiss nicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Ohne eine richtige Krankenversicherung kannst du dein Studium nicht beginnen.
  • Du hast ein nationales Visum (D): Denk daran, dass du dein aktuelles Visum innerhalb von 90 oder 180 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln musst (Bitte prüfe die Einreisestempel- und Visumsbedingungen). Dies muss bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt erfolgen.
  • Du hast kein Einreisevisum benötigt: Bitte beantrage deine Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in Deutschland (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).
  • Einige Studierende, z.B. Austauschstudierende, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können anstelle eines nationalen Einreisevisums für 90 Tage ein nationales (D) Visum erhalten, das bis zu 12 Monate gültig ist. Diese Studierenden brauchen nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
  • Schweizer Staatsangehörige: Bitte beantrage innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland eine "Aufenthaltserlaubnis-Schweiz".

Weitere Informationen findest du im "Student Welcome Guide", den du zusammen mit deinen Zulassungsdokumenten erhältst.

Wie & wo bekomme ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Zum Zeitpunkt, an dem du deine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern musst, empfehlen wir dir in der Stadt zu wohnen, wo du studierst. Falls du nicht in der Stadt wohnst, kann das Einwanderungsamt dir wahrscheinlich nur eine Fiktionsbescheinigung von 3 Monate geben.

  • Wo muss ich hin?

Option 1:  Landesamt für Einwanderung (LEA

Keplerstraße 2, 10589 Berlin

Bitte buchen deinen persönlichen Termin bei der Einwanderungsbehörde frühzeitig (8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums). Sie können Ihren Termin auch online buchen. Spontane Termine für Donnerstag werden jeden Mittwoch vergeben.

Option 2:  an der SRH Berlin bieten wir einen Aufenthaltsgenehmigungsservice an. Die Hochschule reicht Ihre Unterlagen bei den Behörden ein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin (8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums) mit dem Residence Permit Service, um diesen Service zu nutzen.

  1. Erster Aufenthaltstitel zum Studium: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente und Nachweise. Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit. (Wie fülle ich den Antrag aus?)
  2. Aufenthaltstitelverlängerung: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente und Nachweise, fülle auch die Studienprognose  aus.
  3. Aufenthaltstitel zur Jobsuche: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente und Nachweise, fülle auch die Studienabschlussbescheinigung  aus. 
  • Wo muss ich hin?
    Ausländerbehörde Dresden
    Theaterstraße 13, 01067 Dresden.

Bitte buche deinen persönlichen Termin frühzeitig (6 Wochen vor Ablauf deines Visums). Du kannst deinen Termin via Email buchen: [email protected] 

  1. Erster Aufenthaltstitel zum Studium: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente. Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit. (Wie fülle ich den Antrag aus?)
  2. Aufenthaltstitelverlängerung: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente, fülle auch die Studienprognose aus.
  3. Aufenthaltstitel zur Jobsuche: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente, fülle auch die Studienabschlussbescheinigung aus. 

 

  • Wo muss ich hin?
    Entweder zu einer der Ausländerbehörden in deinem Bezirk oder zum
    Hamburg Welcome Center
    Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg.

Bitte buche deinen persönlichen Termin frühzeitig (6 Wochen vor Ablauf deines Visums). Du kannst deinen Termin auch online buchen: Ausländerangelegenheiten für Fachkräfte – Hamburg Welcome Portal - hamburg.de

  1. Erster Aufenthaltstitel zum Studium: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente. Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit. (Wie fülle ich den Antrag aus?)
  2. Aufenthaltstitelverlängerung: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente, fülle auch die Studienprognose aus.
  3. Aufenthaltstitel zur Jobsuche: Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente, fülle auch die Studienabschlussbescheinigung  aus. 

 

Fragen & Antworten

Bitte gehe direkt zum nächsten Bundespolizeibüro und melde es. Sie werden dir eine Verlustanzeige geben. Falls du deinen Pass verloren hast, musst du zur Botschaft gehen, um einen neuen zu beantragen. Danach kannst du dein Visum/deinen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn du nur deinen Aufenthaltstitel verloren hast, dann bringe eine Kopie dieser Verlustanzeige, deines Passes und ein biometrisches Foto von dir zum Residence Permit Service der SRH University.

Du darfst während des Kalenderjahres bis zu 120 volle Tage (ganzer Tag = 8 Stunden pro Tag) oder 240 halbe Tage (halber Tag = 4 Stunden) arbeiten. Selbständige Arbeit ist nicht erlaubt.

Für einen Gesamtaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Diese Regelung gilt nur für Besuche zu touristischen ZweckenAchtung! Um in einem anderen Land der Europäischen Union zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, musst du unter Umständen ein Studien- oder Praktikumsvisum beantragen. Bitte erkundige dich bei der jeweiligen Botschaft über die Voraussetzungen.

Dies kann relevant sein, wenn du ein Austauschsemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest.

Du darfst deine Familie gerne mitbringen. Wir raten dir direkt ein Familienvisum zu beantragen und alle zusammen einzureisen. Hierfür findest du mehr Informationen auf der Seite deiner Botschaft. Der Nachzug ist auch möglich, aber der Prozess ist aufwändiger. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Landesamts deiner Stadt.

Du darfst dein Studium wechseln, aber es wird empfohlen diesen Wechsel im 1ten oder 2ten Semester zu machen. Außerdem solltest du nachweisen können, dass dir für den neuen Studiengang Studienleistungen anerkannt werden können. Auch musst du die Exmatrikulation des alten Studiengangs und die Immatrikulation vom neuen Programm aufweisen können. Mit der Ausnahme, dass du nicht von Master zu Bachelor wechseln darfst.

In Berlin ist es nicht so einfach einen Termin für die Anmeldung zu bekommen, aber du kannst auf der Webseite suchen oder direkt zu 030-115 anrufen. Am besten rufst du am späten Nachmittag an, denn dann gibt es oft Termine für den nächsten Tag.

Generell darfst du nur ein Urlaubssemester oder Verlängerung nehmen. Beim zweiten Urlaubssemester oder Verlängerung musst du es beantragen und dann wird deine Situation vom Landesamt analysiert und geschaut, ob du dein Studium ordnungsgemäß betrieben und angemessene Fortschritte gemacht hast.

Ja, das Landesamt sollte im gegebenen Moment informiert werden. Wenn du im 1ten oder 2ten Semester gewechselt hast, dann ist es relativ leicht es dem LEA zu erklären. Wenn du den Studiengang jedoch in den höheren Semestern entscheidest das Studium zu wechseln, dann wird es kompliziert den Wechsel zu begründen. Der Hochschulwechsel sollte sobald du in deiner neuen Universität eingeschrieben bist gemacht werden. Der Studiengangswechsel muss aber erst gemeldet werden, wenn dein Aufenthaltsdokument abläuft.

Soll ich meine alte Anmeldung präsentieren oder warten bis meine neue da ist und dann mich für meinen Aufenthaltstitel bewerben? Bewirb dich immer pünktlich 6 Wochen bevor dein Dokument abläuft. Wenn Du noch nicht die neue Anmeldung hast, dann präsentiere die alte und reiche später per E-Mail die neue nach oder bringe sie zum Termin beim Landesamt mit. Es ist wichtig, dass das Landesamt die aktuelle Anmeldung bis zum Termin hat, denn hier wird dein neues Dokument hingeschickt.

Wenn Sie kein Bürger der EU oder eines EWR-Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen) sind, haben Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Studienvisum beantragt. Nun müssen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (dies ist keine Verlängerung Ihres Visums). 

 Wenn Sie aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, dem Vereinigten Königreich, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, der Schweiz oder den USA kommen, brauchen Sie kein Studentenvisum zu beantragen, aber Sie erhalten bei der Einreise nach Deutschland einen Stempel in Ihrem Pass, und das ist natürlich Ihr deutsches Einreisevisum. 

Die Ausländerbehörde teilt Ihnen die Gründe mit, und Sie können erneut versuchen, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein neues Visum zu beantragen (besser vorbereitet sein).  

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zu stellen, sobald Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen haben, spätestens jedoch 6–8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.

Sie müssen Ihren Reisepass und Ihren Aufenthaltstitel zusammen mit sich führen, egal wohin Sie reisen. Sie können aber auch eine Kopie Ihres Reisepasses mit sich führen.

Entweder Sie gehen selbst hin, holen sich online einen Termin, oder Sie geben Ihre Unterlagen beim Dienst für Aufenthaltsgenehmigungen ab, und wir können eventuell ein beschleunigtes Verfahren beantragen (ca. 2 Wochen). 

In verschiedenen Drogerien (dm), am Fotoautomaten oder in professionellen Fotostudios.

Sie sollten eine Bescheinigung über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit 11.208 EUR vorlegen (reichen Sie das Dokument auch dann ein, wenn Ihr Betrag geringer ist) ODER die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Dritten in Deutschland auf einem offiziellen Formular ODER ein Stipendium ODER eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern für die Dauer Ihres Studiums mit ihren letzten sechsmonatigen Kontoauszügen und ihren Farbpasskopien. Die Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Sie sollten die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen, idealerweise mit einem monatlichen Einkommen von 934 EUR. Ein geringeres Einkommen ist auch in Ordnung.

Ja.

Expatrio oder Finitiba.   

Ein Sperrkonto ist ein Konto, das in einem Land Devisenkontrollen unterliegt, die den Betrag seiner Währung, der in andere Länder überwiesen oder in andere Währungen umgetauscht werden kann, einschränken. Kurz gesagt handelt es sich um ein Konto, über das der Kontoinhaber nicht frei verfügen kann, und zum Nachweis angemessener Mittel ist oft ein Sperrkonto erforderlich.  

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sollten Sie Ihr Sperrkonto für den Zeitraum, den Sie in Deutschland verbringen, "auffüllen".

Ja, aber ein Bestätigungsschreiben Ihrer Krankenkasse (nicht älter als drei Monate) kann ebenfalls hilfreich sein. 

Ja, 120 volle Tage und 240 halbe Tage in einem Kalenderjahr. Darüber hinaus haben ausländische Studierende die Möglichkeit, ohne zeitliche Begrenzung eine studentische Nebentätigkeit an der Universität oder an einer anderen akademischen Einrichtung aufzunehmen. Als studentische Nebentätigkeit gilt auch eine Beschäftigung, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Einrichtungen beschränkt (z. B. Tutoren in Studentenwohnheimen, Tätigkeiten in der Beratungsarbeit der Hochschulgemeinden, der Asten und des World University Service). Bei Abgrenzungsschwierigkeiten ist die Universität einzuschalten (16b.3.1.2. studentische Nebentätigkeit). 

Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie sich bis zu sechs Monate (180 Tage) außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne den Status Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu verlieren. Darüber hinaus müssen Sie sich bei der Botschaft Ihres Gastlandes erkundigen, ob Sie ein zusätzliches Arbeitsvisum beantragen müssen.  

Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist das kein Problem. Wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, dann dürfen Sie nur 20 Stunden für 240 Tage oder 40 A: Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist das kein Problem. Wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, dann dürfen Sie nur 20 Stunden an 240 Tagen oder 40 Stunden an 120 Tagen arbeiten.  

Sie brauchen eine Erlaubnis zur Arbeitssuche oder eine Arbeitserlaubnis/Blaue Karte.  

Nein, aber er kann hilfreich sein. Fügen Sie einen Nachweis über ein Vorstellungsgespräch usw. bei.   

Die Arbeitserlaubnis für Arbeitsuchende gilt für 18 Monate, und Sie haben 18 Monate Zeit, um einen Arbeitsplatz in Ihrem Bereich zu finden. 

Sobald Sie ein Arbeitsplatzangebot haben, das Ihren Qualifikationen entspricht, können Sie wählen, ob Sie für den nächsten Teil Ihres Aufenthalts eine deutsche Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragen wollen. An beide Aufenthaltstitel sind verschiedene Bedingungen geknüpft. Je nachdem, was Sie in der Zukunft vorhaben, kann entweder die deutsche Aufenthaltserlaubnis oder die Blaue Karte EU für Sie von Vorteil sein. Wenn Sie beabsichtigen, später in einem anderen EU-Staat zu leben und zu arbeiten, kann die Blaue Karte EU für Sie vorteilhafter sein als der deutsche Aufenthaltstitel. Da die Wahl des Aufenthaltstitels stark von Ihrer persönlichen Situation abhängt, lassen Sie sich bei der Beantragung von Ihrer örtlichen Ausländerbehörde beraten.

Sie haben sechs Monate Zeit, um eine Übertragung zu veranlassen. Während dieser Zeit sollten Sie immer beide Pässe mit sich führen, wenn Sie sich ausweisen wollen. Wichtig ist nur, dass Sie im Besitz des "alten" Passes bleiben, weil der aktuelle Aufenthaltstitel darin vermerkt ist. Das Verfahren ist überall in Deutschland ähnlich, aber um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie prüfen, wie es in der Stadt, in der Sie gemeldet sind, gehandhabt wird. In Berlin kann die Ummeldung über die Stadtverwaltung oder als Antrag über den Universitätsservice abgewickelt werden. Das heißt, wenn Sie in Berlin gemeldet sind, können Sie Ihre Unterlagen bei unserem Aufenthaltsgenehmigungsservice am Campus Berlin einreichen. Die Informationen des Landesamtes für Zuwanderung Berlin finden Sie hier:

www.berlin.de/einwanderung/

Am Campus Dresden bekommst du Beratung, aber die Dokumente musst du selbst beim Landesamt einreichen. Hier findest du weitere Informationen vom Landesamt Dresden:

www.dresden.de/index_de.php

Am Campus Hamburg bekommst du ebenfalls Beratung, aber die Dokumente musst du auch selbst beim Landesamt einreichen. Hier findest du weitere Informationen vom Landesamt Hamburg:

welcome.hamburg.de

Im Allgemeinen müssen Sie Deutschland verlassen, wenn Sie keine Arbeit finden, aber das wird sich nach den neuen Änderungen des Einwanderungsgesetzes in Deutschland ab November 2023 ändern.

Sie können Ihren Studiengang wechseln, aber es wird empfohlen, dass Sie dies im ersten oder zweiten Semester tun. Außerdem sollten Sie nachweisen können, dass Sie sich Studienleistungen für den neuen Studiengang anerkennen lassen können. Sie müssen auch nachweisen können, dass Sie sich vom alten Studiengang exmatrikuliert und im neuen Studiengang eingeschrieben haben. Ein Wechsel vom Master zum Bachelor ist allerdings nicht möglich. Sie müssen die Einwanderungsbehörde sofort informieren, sobald Sie die Universität oder den Studiengang wechseln.

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